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Krebsgefahr durch Glyphosat wiederlegt

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Im letzten Jahr hatte die EU-Kommission die Zulassung des umstrittenen Unkrautvernichter um eineinhalb Jahre verlängert, da sich die EU-Staaten nicht auf eine Entscheidung einigen konnten. Zudem bekam die Echa (Europäische Chemikalienagentur) den Auftrag in dieser Zeit eine Bewertung zu Glyphosat vorzulegen. Die Behörde ist jetzt dem Auftrag nachgekommen und stuft das Pestizid Glyphosat als nicht krebsgefährdend ein. Die verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse erfüllten demnach nicht die Kriterien, um Glyphosat als krebserregend, mutagen oder fortpflanzungsgefährdend zu bewerten. Das neue Gutachten der Echa wurde nun in Helsinki vorgestellt.

Der Vorsitzende der Abteilung für Risikobewertung der Echa, Tim Bowmer, erklärte, die Unbedenklichkeit von Glyphosat für die menschliche Gesundheit ergebe sich aus human- und tiermedizinischen Studien. Unstrittig ist jedoch, dass Glyphosat massive negative Einflüsse auf die Artenvielfalt hat und bei Kontakt Augenschäden verursacht.
Glyphosat
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Die EU-Kommission wird auf Basis der Analyse ihre Diskussionen mit den EU-Mitgliedsstaaten wieder aufnehmen.

In Deutschland werden Pflanzenschutzmittel mit Glyphosat, der Unkraut vernichtet, auf 40 % der Ackerflächen eingesetzt. Weltweit ist es das meist verkaufte Pflanzenschutzmittel.
Der Streit

Dieser Entscheidung ist ein jahrelanger Streit über die Zulassung von Glyphosat vorausgegangen. Das Mittel wurde von verschiedenen Gremien unterschiedlich bewertet.

  • Als nicht krebserregend wurde es vom Deutschen Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eingestuft. Dieses Institut arbeitet für die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit(Efsa).
  • Die zur WHO gehörende internationale Krebsforschungsagentur (IARC) stufte das Mittel als wahrscheinlich krebserregend ein.
  • Eine andere, auch zur WHO gehörende Arbeitsgruppe „Joint Meeting on Pesticide Residues (JMPR) wiederum kam nach ihren Untersuchungen zu dem Schluss, dass Glyphosat für Verbraucher keine Gesundheitsgefährdung darstelle.

Die unterschiedlichen Bewertungen kamen dadurch zu Stande, dass sich die verschiedenen Institute mit verschiedenen Fragen beschäftigten.

Der IARC geht es darum, ob eine Substanz generell Krebs beim Menschen auslösen kann. Es geht aber nicht darum, wie groß die Gefahr ist. So stuft die IARC auch Wurst und Alkohol als krebsgefährdend ein.

Dem JMPR hingegen geht es, ähnlich wie der Efsa, um praktische Fragen wie: Könnte über die Nahrung eine gefährlich hohe Menge des Unkrautvernichters Glyphosat aufgenommen werden?

Auf Grund dieses Streites über die Risiken von Glyphosat konnten sich die EU-Staaten nicht darüber einigen ob das Mittel weiter eingesetzt werden darf. In dem entscheidenden Gremium stimmten von den 28 Mitgliedsländern 19 für eine weitere Zulassung, sieben enthielten sich.

Deutschland gehörte in Brüssel zu denjenigen, die sich der Stimme enthielten, da die Frage in der Bundesregierung umstritten ist. Frankreich und Malta waren dagegen.

Sollte das Unkrautvernichtungsmittel vor Ende des Jahres erneut in der EU zugelassen werden, steht es den einzelnen Ländern dennoch frei, die Verwendung von Glyphosat im eigenen Staatsgebiet zu verbieten.

04.04.2017
Verwendung von Glyphosat
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Bitte beachten Sie: Die hier gefundenen Informationen ersetzen keinen Arztbesuch. Wenden Sie sich bei Krankheiten und Beschwerden an einen Homöopathen oder Arzt.
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