Von Unterkühlung spricht man wenn die Körperkerntemperatur unter 35 Grad rektal absinkt. Eine Bewusstlosigkeit tritt ca. nach einem Absinken der Temperatur ab 30 Grad ein. Gefährdet sind besonders dünne oder ältere Menschen oder Menschen mit Drogenproblemen (Alkohol, Drogen) sowie Obdachlose und Unfallverletze bei kalter Witterung.
Maßnahmen:
Opfer versuchen zu erwärmen, z. B. Decken
Nasse Kleidung entfernen
Vorsichtige Wiedererwärmung
Notarzt verständigen (Tel.: 112)
Bewusstseinskontrolle (Patient ansprechen, Puls)
Erfrierungen:
Meist ohne Absinken der Körpertemperatur und lokal begrenzt, z. B. Zehen, Finger, Ohren oder Nase. Ganze Extremitäten (Beine, Arme) sind nur ganz selten betroffen.
Maßnahmen:
Langsames Erwärmen des betroffenen Körperteils
Wundversorgung
Notarzt verständigen (Tel.: 112)
Bewusstseinskontrolle (ansprechen, Puls)
Eintreffen des Rettungsdienstes abwarten
weiter- Beinahe Ertrinken-durch Untertauchen in Flüssigkeiten
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Bitte beachten Sie: Die hier gefundenen Informationen ersetzen keinen Arztbesuch. Wenden Sie sich bei Krankheiten und Beschwerden an einen Homöopathen oder Arzt.