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Narkose oder Dämmerschlaf – Angst vor der Zahnbehandlung

Naturheilkunde
Den Zahnarztbesuch empfinden die meisten Menschen als sehr unangenehm, erst recht, wenn es sich nicht nur um einen Kontrollbesuch handelt, sondern eine Zahnbehandlung bevorsteht. Viele Menschen haben Angst davor und manche entwickeln eine regelrechte Zahnarztphobie. Sie meiden den Gang zum Zahnarzt, was dauerhaft zur Verschlechterung der Zähne führen kann und schlimmstenfalls zu Zahnverlust.

Warum gerade die Zahnbehandlung bei vielen Menschen diese Angstzustände hervorruft, kann mehrere Gründe haben, die bis in die Kindheit reichen können. Auch schlechte Erfahrungen während einer Zahnbehandlung oder Komplikationen danach können zunehmend die Angst vor dem nächsten Zahnarztbesuch steigern.

Inzwischen wird diese Angst von den Zahnärzten sehr ernst genommen und es werden, auf Wunsch des Patienten oder aus ärztlicher Sicht, Behandlungen in Narkose oder Analgosedierung (Dämmerschlaf) durchgeführt.
Inhalt

Unterschied zwischen Dämmerschlaf und Vollnarkose
Dämmerschlaf – Ausführung
Dämmerschlaf – Wirkung
Dämmerschlaf – Zahlt die Krankenkasse?
Vollnarkose bei Zahnbehandlung
Vollnarkose – Zahlt die Krankenkasse?
Zahnbehandlung mit Narkose
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Unterschied zwischen Dämmerschlaf und Vollnarkose

Bei einer Vollnarkose ist eine künstliche Beatmung erforderlich, das ist bei einem Dämmerschlaf nicht der Fall. Der Patient atmet selbstständig, ist gelöst und angstfrei und bekommt auch noch mit, wenn auch nur begrenzt, was um ihn herum passiert. Im Gegensatz zur Vollnarkose verliert er nicht völlig die Kontrolle.
Dämmerschlaf - Ausführung

Eine Behandlung unter Dämmerschlaf (Analgosedierung) wird von einem speziell ausgebildeten Fachzahnarzt ausgeführt. Der Patient bekommt ein Schmerzmittel und ein Beruhigungsmittel oder ein Schlafmittel gespritzt. Während der Behandlung werden die Herz- und Kreislauffunktionen überwacht.
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Hat man sich für eine Behandlung in Dämmerschlaf entschieden, sind für den Tag der Behandlung folgende Maßnahmen zu beachten: Zur Behandlung sollte man nüchtern sein, das heißt, ca. 6 Stunden davor keine feste Nahrung mehr zu sich nehmen und 2 Stunden zuvor nichts mehr trinken.
Dämmerschlaf - Wirkung

Die verabreichten Schmerz- und Beruhigungs- bzw. Schlafmittel bewirken einen absoluten Entspannungszustand, die zudem angstlösend wirken. Die Behandlung wird somit als nicht schlimm empfunden, eventuell verschläft man sie sogar.

Nach der Zahnbehandlung muss der Patient noch ca. 2 Stunden in der Praxis bleiben. Danach kann er mit einer Begleitperson wieder nach Hause. Etwas schlapp und müde und natürlich nicht verkehrstüchtig sollte man den Tag daheim verbringen.
Dämmerschlaf – Zahlt die Krankenkasse?

Nein – die gesetzliche Krankenkasse kommt für die Kosten einer Dämmerschlaf-Behandlung (Analgosedierung) nicht auf.

Die privaten Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten, jedoch ist auch hier anzuraten, dies vorher mit der Kasse abzuklären.
Vollnarkose bei Zahnbehandlung

Manche zahnchirurgischen Eingriffe machen eine Vollnarkose erforderlich. Gerade bei größeren Zahn-OPs ist für den Arzt und auch für den Patienten eine Vollnarkose von Vorteil. So kann der Zahnarzt mehrere Behandlungsschritte, die einen längeren Zeitrahmen benötigen, während einer Behandlung gesamt durchführen. Auch bei Menschen mit einer ausgeprägten Zahnarztphobie kann eine Vollnarkose sinnvoller sein, da Reflexe wie Würgereiz oder Verkrampfungen völlig lahmgelegt werden. Oder es liegt eine Unverträglichkeit gegen lokale Betäubungsmittel vor.

Um eine Zahnbehandlung in Vollnarkose durchführen zu können, muss die Zahnarztpraxis über die entsprechenden Voraussetzungen verfügen.
Vollnarkose – Zahlt die Krankenkasse?
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Ob die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Zahnbehandlung übernimmt, hängt von einigen Faktoren ab. Bei Kindern unter 12 Jahren werden die Kosten erstattet, ebenso bei Patienten mit geistiger Behinderung und Patienten mit einer Unverträglichkeit gegen lokale Betäubungsmittel. Auch Menschen mit einer ausgeprägten Angst vorm Zahnarzt, einer sogenannten Zahnarztphobie könnten von den Kosten befreit werden.

Auf jeden Fall ist es sinnvoll, bei der zuständigen Krankenkasse vorher zu fragen.
Fazit: Ob nun eine Vollnarkose oder der Dämmerschlaf bei einer Zahnbehandlung eingesetzt wird, hängt von dem Schweregrad der zu behandelnden Erkrankung ab sowie von den individuellen Umständen des jeweiligen Patienten.
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Bitte beachten Sie: Die hier gefundenen Informationen ersetzen keinen Arztbesuch. Wenden Sie sich bei Krankheiten und Beschwerden an einen Homöopathen oder Arzt.
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