Verbot in Frankreich von Titandioxid in Lebensmitteln - Heilmed-Krankheit Gesundheit mit Hilfe der Naturheilkunde

Heilmed - Krankheit
Naturheilkunde und Naturheilung
Direkt zum Seiteninhalt
Naturheilung - Sodbrennen
Bilder: pixabay website5

Verbot in Frankreich von Titandioxid in Lebensmitteln

Archiv
In Frankreich wird der Wirkstoff Titandioxid in Lebensmitteln ab dem Jahr 2020 verboten.

Titandioxid, der auch als E171 als Zusatzstoff in Lebensmittel, wie zum Beispiel in Süßigkeiten, Mozzarella oder Zahnpasta bekannt ist, soll zum 01.01.2020 in Frankreich verboten werden, wie das Umwelt- und Wirtschaftsministerium mitteilte.

E171 wird in Lebensmittel verwendet, um es glänzender und frischer aussehen zu lassen. E171 besteht aus sogenannten Nanopartikeln, dass sind winzig kleine Teile. Zudem wird Titandioxid auch in Lacken und Farben als Weißmacher verwendet. Dort kommt es in großen Mengen zum Einsatz.

Vor dem angekündigten Verbot hatte die französische Gesundheitsbehörde mitgeteilt, dass sie aufgrund fehlender Daten eine Gesundheitsgefahr für Menschen nicht ausschließen könne.
Insbesondere konnte aufgrund fehlender Daten keine akzeptable Tagesdosis für diesen Zusatzstoff festgelegt werden, hieß es nun in der Mitteilung der Ministerien. Anses hatte den Herstellern vorgeworfen, entsprechende Daten nicht geliefert zu haben.

Französische Wissenschaftler hatten 2017 herausgefunden, dass E171 bei regelmäßiger Einnahme das Immunsystem schade und Darmentzündungen verstärke. Festgestellt hatten die Forscher die Auswirkungen mit Ratten, denen sie regelmäßig E171 oral verabreichten. Zudem vermuten die Forscher, dass Titandioxid Krebserkrankungen fördern könnte.

Die Forscher betonten jedoch, dass die Ergebnisse des Tierversuchs sich nicht ohne weiteres auf den Menschen übertragen lasse und somit weitere Untersuchungen notwendig seien.

Zudem kam die European Food Safety Authority (EFSA) im Jahr 2016 zu dem Schluss, dass die orale Einnahme von Titandioxid (E 171) in Lebensmitteln unbedenklich sei. Zu diesem Schluss kam die Behörde jedoch nur, da es bis zu diesem Zeitpunkt keine verfügbaren Daten gab, die ein Gesundheitsbedenken für die Verbraucher aussagten.
Anders bewertet wird eine inhalative Aufnahme von E171. Gemeint ist damit zum Beispiel das Einatmen durch Aufsprühsonnencreme oder Sprühlack. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse hierzu sind so, dass die Kriterien zur Einstufung als krebsverdächtige Substanz gegeben sind, so der Ausschuss für Risikobeurteilung der Europäischen Chemikalienagentur Echa 2017.

So hat auch die EU-Kommission erwogen, Titandioxid als Gefahrenstoff einzustufen und mit dem Warnhinweis „möglicherweise krebserregend" zu kennzeichnen.

Die Chemieindustrie will dieses jedoch verhindern und zweifelt an den wissenschaftlichen Studien.

Die Befürchtung der Industrie ist, wenn der Stoff als krebserregend eingestuft werde, wären alle Produkte mit einem Titandioxidgehalt von mindestens einem Prozent nicht mehr recyclingfähig und müssten als gefährlicher Abfall behandelt werden.

Auch in Deutschland wir überlegt, ob es zu einem Verbot von Titandioxid kommt.

Eine Sprecherin in Berlin äußerte sich folgendermaßen: „Titandioxid sei EU-weit als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen. Wenn ein EU-Staat, wie nun Frankreich, ein Verbot für erforderlich halte, müsse er die EU-Kommission und die anderen Mitgliedsstaaten unverzüglich darüber informieren. Über die beabsichtigten Maßnahmen sei dann auf EU-Ebene zu diskutieren.“ Bis Donnerstagnachmittag hatte Frankreich demnach zunächst noch keinen Regelungsvorschlag übersandt.

April 2019
Vorheriger Beitrag: EU begrenzt Transfette in Lebensmittel

Nächster Beitrag: Gesetzesentwurf zur Widerspruchlösung (Organspende)


Bitte beachten Sie: Die hier gefundenen Informationen ersetzen keinen Arztbesuch. Wenden Sie sich bei Krankheiten und Beschwerden an einen Homöopathen oder Arzt.
Zurück zum Seiteninhalt