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Warnhinweise auf Schmerzmittel

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Nebenwirkungen von Schmerzmitteln, die länger eingenommen werden als empfohlen, steigern das Risiko an Magenblutungen, Nierenschäden oder Leberschäden zu erkranken.

Die neue Regelung betrifft Medikamente, die bei leichten bis mittleren Schmerzen und Fieber eingesetzt werden.

Das gilt gerade für rezeptfreie Schmerzmittel, wie zum Beispiel Ibuprofen, Paracetamol, Diclofenac und Aspirin (Acetylsalicylsäure). So werden diesen Packungen in Zukunft Warnhinweise beiliegen.

Die Analgetica-Warnhinweis-Verordnung wurde am 08.06.2018 vom Bundesrat verabschiedet.

So müssen künftig alle rezeptfreien Schmerzmittel folgenden Hinweis auf der Packung tragen: „Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgegeben!“ Auch Rezeptur- und Defekturarzneimittel müssen auf dem Außenbehältnis eine entsprechende Warnung tragen.
Der Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK), Andreas Kiefer, begrüßte die neue Verordnung. Er meint, dass die Warnungen auf den Packungen dazu beitragen könnten, das Risikobewusstsein der Verbraucher zu verbessern.
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Jährlich werden in Deutschland über 90 Millionen Packungen der Schmerzmittel verkauft, so die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Abda). Dabei handelt es sich um Medikamente mit den Wirkstoffen Acetylsalicylsäure (ASS), Diclofenac, Ibuprofen, Naproxen, Paracetamol, Phenazon oder Propyphenazon.

Was kann bei einer langfristigen Anwendung der Schmerzmittel passieren?

Nach medizinischen Erkenntnissen kann es bei einer längerfristigen oder bei einer Überdosierung zu einer Reihe von schweren unerwünschten Nebenwirkungen kommen. Es kann zum Beispiel zu Blutungen, Perforationen oder Geschwüren im Magen-Darm-Trakt kommen, aber auch Schlaganfälle und Leber- und Nierenschäden können auftreten. Im schlimmsten Fall können einige Erkrankungen zum Tode führen.
Auf diese Nebenwirkungen wird im Beipackzettel zwar hingewiesen, aber die Warnungen kommen bei vielen Anwendern nicht an. Studien des Robert-Koch-Instituts zufolge nehmen 22 Prozent der Anwender die Mittel länger als vier Tage ein. Und ein Fünftel der Frauen und fast ein Drittel der Männer, die rezeptfreie Schmerzmittel länger als vier Tage anwenden, kennen die Anwendungsempfehlungen nicht.

Die Umstellung der Arzneimittelpackungen soll in zwei Jahren abgeschlossen sein. Diese Übergangsfrist ist für die Hersteller bindend. Eine 12-monatige Frist ist für die Rezeptur- und Defekturarzneimittel bindend.

Die vorrätigen Packungen im Großhandel und Apothekern, ohne Warnhinweis, dürfen noch verkauft werden.

Die Verordnung tritt in Kraft, wenn sie im Bundesgesetzblatt verkündet ist und zwar am ersten Tag des darauffolgenden Monats nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.

Juni 2018
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Bitte beachten Sie: Die hier gefundenen Informationen ersetzen keinen Arztbesuch. Wenden Sie sich bei Krankheiten und Beschwerden an einen Homöopathen oder Arzt.
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